Krankenkassenbeitrag für Hauptberuflich Selbständige (ohne Krankengeldbezug)
Selbstständigen können sich auch ohne Krankengeldbezug bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Außer den Einnahmen aus der hauptberuflichen selbständiger Tätigkeit werden dabei auch Einkommen aus Vermietung und Verpachtung und Zinseinnahmen für die Beitragsberechnung herangezogen. Die Einnahmen werden mindestens mit 1038,33 Euro (Mindestbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbständige 2019) und maximal mit 4.537,50 Euro (monatliche Beitragsbemessungsgrenze 2019) berücksichtigt.
Existenzgründer, die einen Gründerzuschuss erhalten, können sich über die Mindestbemessungsgrundlage in der Krankenkasse versichern (1.038,33 Euro in 2019). Für die Berechnung des Krankenkassenbeitrags zählen neben dem Grünungszuschuss die gesamten zu erwartenden Einnahmen des Versicherten. 300 Euro vom Gründungszuschuss bleiben bei den beitragspflichtigen Einnahmen unberücksichtigt.
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