Beitritt und Fristen

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Angestellung – Selbstständigkeit (c) Fotolia / Calado

Für einen vorher in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversicherten Angestellten führt die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit zur Beendigung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 190 Abs. 2 SGV V).

Will man sich als Selbstständiger dann freiwillig in der GKV versichern, muss man dies innerhalb von 3 Monaten nach einer vorangegangenen gesetzlichen Krankenversicherung beantragen. (§ 9 Abs. 2 SGB V)

Diese 3-Monats-Frist ist eine Ausschlussfrist. Wird sie verpasst, kann eine gesetzliche Krankenkasse Sie nicht mehr in die freiwillige Versicherung als Selbstständige/r aufnehmen.

Für den Beitritt benötigt die Krankenkasse von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Antrag zur freiwilligen Versicherung,
  • letzter Einkommensteuerbescheid bzw. Schätzung,
  • Gewerbeanmeldung,
  • evtl. Bewilligungsbescheid über den Gründungszuschuss,
  • evtl. Wahlerklärung Krankengeld,
  • evtl. Antrag auf Beitragsentlastung.