Als Selbstständiger haben Sie die Möglichkeit in eine Private Krankenversicherung (PKV) einzutreten.
Während die Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) begrenzt ist und den Versicherten lediglich eine Grundversorgung bietet, kann eine PKV Versorgungslücken von vorn herein schließen. Private Krankenversicherungen sind auch als Zusatzversicherungen zu einer gesetzlichen Krankenversicherung möglich.
Inhaltsverzeichnis
Voraussetzungen
Selbstständige können sich jederzeit privat versichern – unabhängig von einem Einkommen über oder unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG).
Für einen vorher in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversicherten Angestellten, führt die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit zum Ende der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 190 Abs. 2 SGV V). Wollen Sie Ihre Mitgliedschaft in der GKV fortführen, müssen Sie innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Selbstständigkeit einen Antrag auf eine freiwillige Versicherung in der GKV stellen (§ 9 Abs. 2 SGB V).
Was kostet die PKV?
Die Höhe des zu zahlenden Beitrages lässt sich nicht generell sagen. Anders als in der GKV ist der Beitrag unabhängig vom Einkommen. Die Beitragshöhe berechnet sich ausschließlich nach folgenden Kriterien:
- dem von Ihnen gewünschten Leistungspaket,
- Ihrem Eintrittsalter (je jünger, desto niedriger der Beitrag),
- Ihrem Gesundheitszustand (Vorerkrankungen).
Beitragsverzug in der PKV
Versicherte, die mit ihren PKV-Beiträgen im Rückstand sind, können sich jederzeit an ihren Versicherer wenden. Sobald die Schulden jedoch zwei Monatsbeiträge erreichen, kommt ein seit 2013 gesetzlich festgelegtes Verfahren in Gang. Das PKV-Unternehmen schickt eine Mahnung und prüft, ob die Schulden zwei Monate später auf maximal einen Monatsbeitrag gesunken sind. Falls nicht, wird eine zweite Mahnung verschickt.
Versicherte werden dann von ihrer Krankenkasse in den sogenannten Notlagentarif umgestellt. Dieser wurde im Jahr 2013 per Gesetz eingeführt. Der Notlagentarif der privaten Krankenversicherung ist ein Tarif für Versicherte mit Beitragsschulden. Ziel ist es, die Versicherten zu entlasten, damit sie ihre Beitragsschulden begleichen können. Der monatliche Beitrag dieses sogenannten „Nichtzahlertarifs“ beträgt ca. 120 bis 150 Euro. Der Notlagentarif umfasst nur eine eingeschränkte Versorgung. Wenn Sie alle Schulden, also alle Versicherungsbeiträge, Säumniszuschläge und Mahnkosten, beglichen haben, setzt die Versicherung den ursprünglichen Tarif automatisch ab dem ersten Tag des übernächsten Monats fort.
Der Notlagentarif beinhaltet lediglich alle medizinisch notwendigen Leistungen. Dazu zählen:
- Behandlung akuter Erkrankungen und/oder Schmerzen,
- bei Kindern und Jugendlichen Behandlungen wegen Krankheit oder Unfallfolgen,
- Früherkennungsuntersuchungen und vom RKI (Robert-Koch-Institut) empfohlene Schutzimpfungen für Kinder und Jugendliche,
- Untersuchung und Behandlung bei Schwangerschaft und Mutterschaft, einschließlich eines nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs (einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Begutachtungs- und Beratungsleistungen),
- teilstationäre und stationäre Versorgung in einem Hospiz (stationäre Hospize),
- Spezialisierte ambulante Palliativversorgung,
- Behandlungen bei chronischen Erkrankungen, wenn die Nichtbehandlung absehbar zu einer erheblichen Verschlechterung des Gesundheitszustands und damit zu einer akuten Erkrankung führt,
- Hilfsmittel in der Standardausführung.
Es werden nur die Kosten für Behandlungen in Praxen mit Krankenkassenzulassung, also bei sogenannten Vertrags- oder Kassenärzten, übernommen. Beihilfeberechtigte erhalten je nach Leistungsstufe des Vertrags lediglich 20, 30 oder 50 Prozent der Behandlungskosten erstattet.
Eintrittsalter in die PKV
Das Eintrittsalter spielt eine zentrale Rolle bei der Berechnung Ihrer Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV). Es bezeichnet das Alter, in dem eine Person bei Eintritt in die PKV versichert wird. Dieser Faktor hat einen maßgeblichen Einfluss auf die Beitragshöhe, da die Versicherer das individuelle Risiko eines Versicherungsnehmers auf Basis des Alters bewerten. Grundsätzlich gilt: Je jünger Sie beim Eintritt sind, desto günstiger fällt Ihr Beitrag aus. Das liegt daran, dass jüngere Menschen in der Regel gesünder sind und ein geringeres Kostenrisiko für die Versicherung darstellen.
Wer sich also in jungen Jahren privat versichert, profitiert vom großen Leistungsspektrum der PKV auch schon bei sehr günstigen Tarifen. Je höher das Einstiegsalter ist, um so teurer wird es dementsprechend der Versicherungsbeitrag.
Gesundheitszustand
Vor allem für junge Selbstständige und Existenzgründer ohne Vorerkrankungen ist die private Krankenversicherung in der Regel attraktiver als die gesetzliche Krankenversicherung. Auch für ältere Selbstständige ohne Vorerkrankung kann eine private Krankversicherung die günstigere Möglichkeit sein.
Vorerkrankungen erhöhen das Versicherungsrisiko und führen zu entsprechenden Risikoaufschlägen oder sogar dazu, dass die Versicherung die Aufnahme ablehnt. Zur Aufnahme besteht für die private Krankenversicherung keine gesetzliche Verpflichtung. Nur beim Basistarif erfolgt keine Gesundheitsprüfung – dieser bietet jedoch kaum mehr als das Basisleistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen.
Leistungsumfang in der PKV
Bei einer privaten Krankenversicherung ist es möglich, die Leistungen entsprechend den eigenen Bedürfnissen individuell zusammenzustellen.
Existenzgründer können beispielsweise mit einem günstigen Tarif starten. Wenn gründende Selbstständige gewisse Leistungen etwas reduzieren und die Selbstbeteiligung erhöhen, sind bereits Tarife für unter 100 € möglich. Damit können Sie im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung, wo der Mindestbeitrag ohne Krankengeldbezug (inklusive durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent) 205,97 Euro (Stand 2025) beträgt, deutlich Kosten sparen.
Haben Sie die Gründungsphase dann erfolgreich überstanden, so können Sie in einen leistungsstärkeren Tarif der privaten Krankenversicherung wechseln und profitieren so von besseren Leistungen. Eine private Krankenversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit, sich die gewünschten Leistungen individuell zusammenstellen zu lassen. Darunter fallen in der Regel:
- Freie Arztwahl,
- Einzelzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus,
- Krankentagegeld,
- Heilpraktikerbehandlungen und höhere Zuschüsse zu Zahnersatz,
- Brillen und medizinischen Hilfsmitteln.
Für wen lohnt sich die PKV?
Bei einer privaten Krankenkasse wird für jeden Selbstständigen das ganz persönliche Versicherungspaket geschnürt. Zwar kann der monatlich zu erbringende Beitrag weitaus niedriger sein, als bei der gesetzlichen Krankenkasse, doch das Hinzufügen von weiteren Leistungen zu einem bestehenden Vertrag in der privaten Kasse kann teurer werden.
Ein hauptberuflich Selbstständiger sollte mit seinem Versicherungsberater verschiedene Lebenssituationen durchspielen.
Beim Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) werden die in der GKV zurückgelegte Versicherungszeiten auf die Wartezeiten in der PKV angerechnet (§ 3 Abs. 5 MB/KK 2009).
Da Selbstständige keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten, muss der Selbstständige den vollen PKV-Beitrag selbst bezahlen. Insbesondere für Existenzgründer kann daher ein niedriger Beitrag zu Beginn der PKV-Mitgliedschaft besonders wichtig sein. Für Künstler und Publizisten kann die Künstlersozialkasse unter bestimmten Voraussetzungen den Arbeitgeberanteil übernehmen.
