Weitere Informationen zur GKV

Als Selbständiger können Sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern.

Die Beiträge berechnen sich, indem Ihre beitragspflichtigen Einnahmen mit dem Beitragssatz der Krankenkasse multipliziert werden.

Zu den Einnahmen gehören die Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb, Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit sowie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen.

Die maximale Höhe der Einnahmen, die für die Beitragsberechnung mit herangezogen werden, betragen derzeit 4.237,50 EUR.

Sind die Einnahmen niedriger als 4.237,50 EUR, werden die tatsächlichen Einnahmen für die Beitragsberechnung herangezogen, mindestens jedoch 2.178,75 EUR.

Der Nachweis wird an Hand des aktuellen Steuerbescheides erbracht.

Selbständige können sich entweder mit Krankengeldzahlung ab 43. Tag (allgemeiner Beitragssatz),
mit Krankengeldzahlung bereits vor dem 43. Tag (erhöhter Beitragssatz) oder ohne Krankengeldbezug (ermäßigter Beitragssatz) versichern.

Während den ermäßigten Beitragssatz alle Krankenkassen anbieten, kann man sich nur bei einzelnen Krankenkassen nach dem allgemeinen oder dem erhöhten Beitragssatz versichern.

GKV für Selbständige