Private Krankenversicherung

Als Selbstständiger haben Sie die Möglichkeit in eine Private Krankenversicherung (PKV) einzutreten.

Während die Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) begrenzt ist und den Versicherten lediglich eine Grundversorgung bietet, kann eine PKV Versorgungslücken von vorn herein schließen. Private Krankenversicherungen sind auch als Zusatzversicherungen zu einer gesetzlichen Krankenversicherung möglich.

Voraussetzungen

Selbstständige können sich jederzeit privat versichern – unabhängig von einem Einkommen über oder unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG).

Für einen vorher in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversicherten Angestellten, führt die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit zum Ende der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 190 Abs. 2 SGV V). Wollen Sie weiterhin die Mitgliedschaft in der GKV fortführen, müssen Sie innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Selbstständigkeit einen Antrag auf eine freiwillige Versicherung in der GKV stellen (§ 9 Abs. 2 SGB V).

Was kostet die PKV?

Die Höhe des zu zahlenden Beitrages lässt sich nicht generell sagen. Anders als in der GKV ist der Beitrag unabhängig vom Einkommen. Die Beitragshöhe berechnet sich ausschliesslich nach folgenden Kriterien:

  • Dem von Ihnen gewünschten Leistungspaket,
  • Ihrem Eintrittsalter (je jünger, desto niedriger der Beitrag),
  • Ihrem Gesundheitszustand (Vorerkrankungen).

Unisex-Tarife
Eine Unterscheidung zwischen Männern und Frauen findet seit Ende 2012 durch die Unisex-Tarife nicht mehr statt. Die Beiträge werden nun geschlechtsunabhängig berechnet. Davon sind auch die private Altersvorsorge, die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Kfz-Versicherung betroffen.

Beitragsverzug in der PKV

Nach spätestens drei nicht gezahlten Monatsbeiträgen werden Ruheleistungen eingeführt. Diese Leistungen beinhalten nur noch Behandlungen akuter Erkrankungen, sowie die Betreuung in der Schwanger- und Mutterschaft.

Zahlen Sie ihre Beiträge ein komplettes Jahr nicht, müssen Sie in den Basis-Tarif wechseln und können erst nach erneuter Gesundheitsprüfung in Ihren bisherigen Tarif zurückkehren. Die Bundesregierung reagierte 2013 auf eine mögliche Überforderung von Selbstständigen und verabschiedete das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung.

Eintrittsalter in die PKV

Grundsätzlich richten sich die Beitragssätze nach dem Versicherungsrisiko, damit gilt: Je jünger Sie sind, wenn Sie in die PKV eintreten, umso niedriger ist der zu zahlende Beitrag. Wer sich also in jungen Jahren privat versichert, profitiert vom großen Leistungsspektrum der PKV auch schon bei sehr günstigen Tarifen. Je höher das Einstiegsalter ist, um so teurer wird es demenstrechend.

Gesundheitszustand

Vor allem für junge Selbstständige und Existenzgründer ohne Vorerkrankungen ist die private Krankenversicherung in der Regel attraktiver als die gesetzliche Krankenversicherung. Auch für ältere Selbstständige ohne Vorerkrankung kann eine private Krankversicherung die günstigere Möglichkeit sein.

Vorerkrankungen erhöhen das Versicherungsrisiko und führen zu entsprechenden Risikoaufschlägen oder sogar dazu, dass die Versicherung die Aufnahme ablehnt. Zur Aufnahme besteht für die private Krankenversicherung keine gesetzliche Verpflichtung. Nur beim Basistarif erfolgt keine Gesundheitsprüfung – dieser bietet jedoch kaum mehr als das Basisleistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen.

Leistungsumfang in der PKV

Bei einer privaten Krankenversicherung ist es möglich, die Leistungen entsprechend den eigenen Bedürfnissen individuell zusammenzustellen.

Existenzgründer können beispielsweise mit einem günstigen Tarif starten. Wenn gründende Selbstständige gewisse Leistungen etwas reduzieren und die Selbstbeteiligung erhöhen, sind bereits Tarife für unter 100 € möglich. Damit können Sie im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung, wo der Mindestbeitrag ohne Krankengeldbezug 319,72 € pro Monat + Zusatzbeitrag (Stand 2018) beträgt, deutlich Kosten sparen.

Haben Sie die Gründungsphase dann erfolgreich überstanden, so können Sie in einen leistungsstärkeren Tarif der privaten Krankenversicherung wechseln und profitieren so von besseren Leistungen. Eine private Krankenversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit, sich die gewünschten Leistungen individuell zusammenstellen zu lassen. Darunter fallen in der Regel:

  • Freie Arztwahl,
  • Einzelzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus,
  • Krankentagegeld,
  • Heilpraktikerbehandlungen und höhere Zuschüsse zu Zahnersatz,
  • Brillen und medizinischen Hilfsmitteln.

Vorkasse für Arzt- und Krankenhauskosten
Privat Versicherte müssen bei der Begleichung der Arzt- und Krankenhauskosten zunächst in Vorkasse treten und die Rückerstattung dann bei der Krankenkasse beantragen.

Für wen lohnt sich die PKV?

Bei einer privaten Krankenkasse wird für jeden Selbstständigen das ganz persönliche Versicherungspaket geschnürt. Zwar kann der monatlich zu erbringende Beitrag weitaus niedriger sein, als bei der gesetzlichen Krankenkasse, doch das Hinzufügen von weiteren Leistungen zu einem bestehenden Vertrag in der privaten Kasse kann teuer werden.

Ein hauptberuflich Selbstständiger sollte mit seinem Versicherungsberater verschiedene Lebenssituationen durchspielen.

Beim Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) werden die in der GKV zurückgelegte Versicherungszeiten auf die Wartezeiten in der PKV angerechnet (§ 3 Abs. 5 MB/KK 2009).

Da Selbstständige keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten, muss der Selbstständige den vollen PKV-Beitrag selbst bezahlen. Insbesondere für Existenzgründer kann daher ein niedriger Beitrag zu Beginn der PKV-Mitgliedschaft besonders wichtig sein. Für Künstler und Publizisten kann die Künstlersozialkasse unter bestimmten Voraussetzungen den Arbeitgeberanteil übernehmen.